Kundenparkplatz an einem Gewerbeobjekt, Besucher gehen zu ihren Fahrzeugen

Parkraumbewirtschaftung

Parkraumbewirtschaftung für Ihre Fläche

Wer seine Parkfläche bewirtschaften lässt, gibt ihr Regeln und lässt deren Einhaltung durchsetzen. Für den Objektbetreiber ist das in der Regel mit keinen Kosten verbunden.

Der Bedarfs-Check ordnet Ihre Fläche in 60 Sekunden ein und zeigt, welches Modell dazu passt.

Schritt 1 von 3

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Dauer
60 Sekunden
Kosten
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Leistung

Was Parkraumbewirtschaftung umfasst

Vier Bausteine, die zusammengehören. Fehlt einer, bleibt die Regelung auf dem Papier.

  • Nutzungsregeln

    Sie legen fest, wer wie lange auf Ihrer Fläche stehen darf: Kunden für die Dauer des Einkaufs, Mitarbeiter dauerhaft, Lieferverkehr auf eigenen Flächen. Diese Regeln sind der Kern, alles Weitere setzt sie nur durch.

  • Beschilderung

    Die Schilder stehen am Zufahrtsbereich, nicht erst auf der Fläche, und nennen Nutzungsbedingungen und Vertragsstrafe. Erst damit werden die Regeln Vertragsinhalt. Aufbau und Instandhaltung übernimmt der Partnerbetrieb.

  • Kontrolle

    Kontrollgänge durch Personal oder automatische Erfassung per Kennzeichenerkennung — welcher Weg passt, hängt von Größe, Zufahrt und Belegung ab.

  • Abwicklung

    Dokumentation des Verstoßes, Halterermittlung, Forderung der Vertragsstrafe und die Bearbeitung von Rückfragen laufen vollständig beim Partnerbetrieb.

Modelle

Zwei Modelle, zwei Rechnungen

Welches Modell in Frage kommt, entscheidet sich an Ihrem Ziel: Ordnung auf der Fläche oder Erträge aus dem Parken.

Bewirtschaftung ohne Parkgebühr

Das verbreitete Modell für Kundenparkplätze, Mitarbeiterparkplätze und Wohnanlagen. Die Fläche bleibt für Berechtigte kostenfrei, geregelt wird nur, wer wie lange stehen darf. Erträge entstehen ausschließlich aus den Vertragsstrafen derjenigen, die sich nicht an die ausgeschilderte Regelung halten.

Beschilderung, Kontrolle, Abwicklung und das wirtschaftliche Risiko trägt der Partnerbetrieb. Für Sie als Betreiber entstehen dabei in der Regel keine Kosten und auch keine laufenden Pflichten.

Ertragsmodell mit Parkgebühren

Sinnvoll dort, wo die Fläche selbst nachgefragt ist: Innenstadtlage, Nähe zu Bahnhof, Klinik oder Veranstaltungsort, Flächen mit Auslastung außerhalb Ihrer Öffnungszeiten. Hier zahlt jeder Nutzer für das Parken, und die Fläche wird zu einer eigenen Einnahmequelle.

Dafür gelten abweichende Konditionen, weil Technik, Bezahlung und Abrechnung dazukommen. Wie diese Konditionen im Einzelfall aussehen, nennt Ihnen der Partnerbetrieb nach Prüfung der Fläche — pauschale Angaben wären hier unseriös.

Voraussetzungen

Welche Fläche sich eignet

Nicht jede Fläche trägt eine Bewirtschaftung. Drei Punkte entscheiden darüber.

Die Fläche muss räumlich abgegrenzt und als Privatgrund erkennbar sein. Öffentlicher Straßenraum lässt sich nicht privat bewirtschaften — prüfen Sie im Zweifel im Liegenschaftskataster, wo Ihr Grundstück endet.

Es braucht definierte Ein- und Ausfahrten. Eine Fläche, die von drei Seiten angefahren werden kann, lässt sich kaum kontrollieren und technisch gar nicht erfassen.

Und es braucht eine gewisse Größe. Ab etwa zehn Stellplätzen trägt sich der Aufwand; darunter genügen in aller Regel eine korrekte Beschilderung und gelegentliche Kontrolle. Das sagen wir Ihnen auch dann, wenn es gegen eine Bewirtschaftung spricht.

Im Sprachgebrauch der Branche taucht dafür auch der Begriff Parkraummanagement auf — gemeint ist dasselbe.

Zuständigkeit

Was Sie entscheiden, was der Partnerbetrieb übernimmt

Die Entscheidungen über Ihre Fläche bleiben bei Ihnen. Die Arbeit nicht.

  • Sie entscheiden

    Wer parken darf und wie lange, ob es Ausnahmen für Mieter oder Lieferanten gibt, wo die Schilder stehen, wie das Erscheinungsbild Ihrer Fläche bleibt, und zu welchen Konditionen der Vertrag geschlossen wird.

  • Der Partnerbetrieb übernimmt

    Prüfung vor Ort, Planung und Montage der Beschilderung, laufende Kontrolle, Dokumentation, Halterermittlung, Forderung der Vertragsstrafe und die Bearbeitung von Rückfragen und Beschwerden.

  • Vor der Unterschrift

    Lassen Sie sich Laufzeit, Kündigungsfrist und die Zuständigkeit für die Beschilderung schriftlich geben. Das sind die Punkte, die im Nachhinein am häufigsten für Unklarheit sorgen.

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Christian Landers, Parkraumexperte

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